Verbrechen

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwältin Sarah Kroll
Fachanwältin für Strafrecht

Fachanwalt/ Fachanwältin für Strafrecht in Berlin und bundesweit seit 2001 bzw. 2008

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Verbrechen – ein Fall der Pflichtverteidigung?

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Verbrechen

Bei den im Strafgesetzbuch enthaltenen Deliktstatbeständen wird unterschieden zwischen Vergehen und Verbrechen. Ein Verbrechen wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet (§ 12 Abs. 1 StGB).

Wem eine solche Straftat zur Last gelegt wird, der hat schon im Ermittlungsverfahren das Recht, einen Verteidiger seiner Wahl als Pflichtverteidiger an seine Seite gestellt zu bekommen. Denn es steht viel auf dem Spiel.

Fallbeispiel:


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