Rechtsanwalt Georg C. Schäfer

Fachanwalt für Strafrecht

Strafrecht in allen Bereichen

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Vertretung als Wahl- und Pflichtverteidiger in Berlin und bundesweit

Telefon: 030/ 217 55 22 – 0

wir vertreten Sie an jedem Ort in ganz Deutschland!

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer Fachanwalt für Strafrecht

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Freie Hilfe Berlin e.V.
  • Berliner Anwaltsverein

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer, geboren und aufgewachsen in Nordrhein-Westfalen, studierte Rechtswissenschaften in Köln und Berlin. Er ist seit 1997 als Anwalt tätig. Aufgrund überdurchschnittlicher theoretischer Kenntnisse und umfangreicher praktischer Erfahrungen wurde ihm 2001 der Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm schon mehrfach und auch aktuell das Zertifikat ‚Qualität durch Fortbildung‘ erteilt.

Rechtsanwalt Schäfer war als ehrenamtlicher Richter bei einer großen Strafkammer des Landgerichts Berlin, als Betriebsratsvorsitzender, als Tarifkommissionsmitglied und als Notariatsverwalter tätig. Durch die Rechtsanwaltskammer Berlin wurde er in einen Fachausschuss berufen, in dem er auch weiterhin tätig ist.

Gemeinsam mit seiner Kollegin, Rechtsanwältin Sarah Kroll, ebenfalls Fachanwältin für Strafrecht, bietet Rechtsanwalt Schäfer als Fachanwalt für Strafrecht eine hoch qualifizierte Rechtsberatung und Vertretung an.

Er berät und vertritt Sie engagiert bei der Strafverteidigung in allen Bereichen – vom Allgemeinen Strafrecht, Drogenstrafrecht (Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, z. B. Drogenbesitz, Drogenhandel) Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht (z. B. Besitz, Erwerb, Verbreitung verbotener pornographischer Inhalte, sexuelle Belästigung, sexueller Mißbrauch, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung) bis zum Verkehrsstrafrecht (z. B. Fahrerflucht/ unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr), von Vermögensdelikten (z. B. Betrug, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung, Erschleichen von Leistungen, Geldwäsche, Hehlerei, räuberische Erpressung, Raub, Unterschlagung, Untreue) bis zu Nichtvermögensdelikten (z. B. Bedrohung, Beleidigung, Brandstiftung, fahrlässige Tötung, Falschverdächtigung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Mord, Nachstellung/ Stalking, Nötigung, Totschlag, üble Nachrede, Urkundenfälschung, Verleumdung, Vortäuschen einer Straftat, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).

Er steht ihnen als Wahl- und Pflichtverteidiger zur Verfügung, vertritt Sie vor Gericht, auch in der Rechtsmittelinstanz (Berufung, Beschwerde und Revision). Ferner in den Bereichen Anhörung, Anklage, Beschuldigung. Beschlagnahme, Bewährung, Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Haft, Haftbeschwerde, Haftprüfung, Massregelvollzug, Pflichtverteidigung, Polizeigewahrsam, Strafanzeige, Strafbefehl, Therapie, Unterbringung u.a.

Fortbildungen im Strafrecht nimmt Rechtsanwalt Schäfer regelmäßig wahr. Nachfolgend auszugsweise ein Einblick in vergangene Seminare:

2024:

  • Notfallkoffer Verfassungsbeschwerde – Was Strafverteidiger:innen wissen müssen
  • KI in der Strafverteidigung
  • Das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Schnittfeld von Straf- und Arbeitsrecht

2023:

  • Jugendstrafrecht
  • Verteidigung bei Sexualdelikten
  • Aktuelles zum Haftrecht und zur Pflichtverteidigung
  • Der psychisch kranke Mandant
  • Aktuelle Herausforderungen der Verteidigung in Insolvenzstrafsachen
  • Herausforderung der Verteidigung und der Nebenklage in völkerstrafrechtlichen Verfahren in Deutschland

2022:

  • Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung
  • Die Organisation der Strafverteidigung
  • Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten – Mindeststandards, Qualität und Fehlerquellen
  • Wie wird man Straftäter? Wie kommt man da raus?

2021:

  • Sanktionssystem im Jugendstrafrecht
  • Besonderheiten im Jugendstrafrecht
  • Zielsetzungen des Jugendstrafrechts, der Erziehung, der Erziehungsgedanke und die Beteiligten im Jugendstrafrecht
  • Die Ausweisung und Abschiebung
  • Ausländerrechtliche Probleme außerhalb des gerichtlichen Verfahrens
  • Vertretung ausländischer Mandanten im Vorverfahren und gerichtlichen Verfahren

2020:

  • Alkohol und BtM im Straßenverkehr
  • Update Strafprozessrecht – Neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Rund um den Führerschein
  • Update Strafrecht – Neuere Gesetzgebung und Rechtsprechung

2019:

  • Die Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
  • Möglichkeiten der Einflussnahme im Strafverfahren und Abwehr von Manipulationsstrategien anderer Verfahrensbeteiligter
  • DNA-Analyse im Strafprozess

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