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Drogenstrafrecht – ein Fall der Pflichtverteidigung?
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Drogenstrafrecht
Das Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge, das Herstellen und die Abgabe oder der unerlaubte Besitz entsprechender Drogen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Es handelt sich damit um einen Verbrechenstatbestand. Dies erfordert immer die Hinzuziehung eines Verteidigers. Es handelt sich also um Fälle der Pflichtverteidigung.
Die konkrete Straferwartung richtet sich immer danach, um welche Art von Droge es sich handelt, ob beispielsweise eine Waffe im Spiel war, der Beschuldigte als Mitglied einer Bande handelte usw. Auf der anderen Seite gibt es auch minder schwere Fälle, die das Strafmaß zum Teil ganz erheblich senken können.
Fallbeispiel:
typische Fälle:
typische Gebiete im Strafrecht:
Drogenstrafrecht
Raubtaten (Raub, räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung)
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