Drogenstrafrecht

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwältin Sarah Kroll
Fachanwältin für Strafrecht

Fachanwalt/ Fachanwältin für Strafrecht in Berlin und bundesweit seit 2001 bzw. 2008

Telefon: 030/ 217 55 22 – 0

Drogenstrafrecht – ein Fall der Pflichtverteidigung?

Erfahren Sie hier mehr über Rechtsanwalt Georg C. Schäfer

wir vertreten Sie an jedem Ort in ganz Deutschland!

Drogenstrafrecht

Das Handeltreiben mit Drogen in nicht geringer Menge, das Herstellen und die Abgabe oder der unerlaubte Besitz entsprechender Drogen wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Es handelt sich damit um einen Verbrechenstatbestand. Dies erfordert immer die Hinzuziehung eines Verteidigers. Es handelt sich also um Fälle der Pflichtverteidigung.

Die konkrete Straferwartung richtet sich immer danach, um welche Art von Droge es sich handelt, ob beispielsweise eine Waffe im Spiel war, der Beschuldigte als Mitglied einer Bande handelte usw. Auf der anderen Seite gibt es auch minder schwere Fälle, die das Strafmaß zum Teil ganz erheblich senken können.

Fallbeispiel:

Hier: weitere Informationen zum Strafrecht


Gern können Sie uns auch per Mail erreichen unter:

kanzlei26@gmail.com oder Sie nutzen unser Kontaktformular