Kanzlei

Fachanwälte für Strafrecht

Strafrecht in allen Bereichen

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Wir vertreten Sie als Wahl- und Pflichtverteidiger (in Berlin und bundesweit)

Telefon: 030/ 217 55 22 – 0

wir vertreten Sie an jedem Ort in ganz Deutschland!

Rechtsanwalt Georg C. Schäfer
Fachanwalt für Strafrecht (seit 2001)

Rechtsanwältin Sarah Kroll
Fachanwältin für Strafrecht (seit 2008)

Anwaltskanzlei Schäfer (FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT)

Die Anwaltskanzlei Schäfer besteht seit 1997, ist seit mehr 25 Jahren aktiv, und von Beginn an auf das Strafrecht spezialisiert. Wir vertreten Sie und Ihre Interessen engagiert und bundesweit. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht, Vollzeit-Anwälte, lieben unseren Beruf, bearbeiten Jahr für Jahr Hunderte von Fällen auf dem Fachgebiet des Strafrechts in allen Bereichen, können auf langjährige Erfahrung zurückgreifen und kombinieren dies alles mit nur einem Ziel: Ihrem Erfolg!

Das Ziel ist die Verhinderung einer rechtskräftigen Verurteilung, die frühzeitige Einstellung des Verfahrens (auch in Jugendsachen), die Nichteröffnung des Hauptverfahrens (z. B. vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht), die Ablehnung des Strafbefehlsantrages, die Abänderung der Anklage zu Ihren Gunsten, der Freispruch (auch in Jugendstrafsachen) bzw. die Aufhebung oder Außervollzugsetzung (etwa gegen Kaution bzw. Auflagen oder Weisungen) des Haftbefehls.

Wir vertreten Sie in Berlin, aber auch bundesweit, vor der Polizei, dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, der Amtsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Generalbundesanwalt, sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten (hier in Berlin Kammergericht genannt) und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.

Im Strafverfahren gilt es, zum frühestmöglichen Zeitpunkt und durchgängig auf das Ermittlungsverfahren Einfluss zu nehmen. Hier können Weichen gestellt werden, ob das Verfahren fortgeführt oder aber aufgrund sachgemäßer Klärung alsbald eingestellt wird. Denn beachten Sie: In weniger als 5% der Verfahren, bei denen es eine Hauptverhandlung gibt, enden die Verfahren mit einem Freispruch.

Wir, Rechtsanwalt Georg C. Schäfer und Rechtsanwältin Sarah Kroll, bilden uns regelmäßig fort, um Ihre Interessen fachgerecht vertreten zu können. Mehrfach wurde uns schon das Zertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ‚Qualität durch Fortbildung‘ verliehen. Außerdem sind wir Inhaber der ‚Fortbildungsbescheinigung des DAV‘ (Deutscher Anwaltsverein).

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