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Welchen Unterschied gibt es zwischen Pflichtverteidiger und Strafverteidiger?
Die Begriffe Pflichtverteidiger und Strafverteidiger sollten nach Möglichkeit fachlich keinen Unterschied beinhalten.
Ein Pflichtverteidiger wird seitens des Staates bestellt. Er sollte auch ein Strafverteidiger und darüber hinaus Fachanwalt für Strafrecht sein, geprüfte fachliche Expertise und menschliche Qualitäten aufweisen können.
Der Pflichtverteidiger sollte trotz geringerer Gebühren im Vergleich zur sogenannten Wahlverteidigung seine Aufgabe ernst nehmen und diese auch leisten. Pflichtverteidigung ist keine Strafverteidigung zweiter Klasse, darf es nicht sein. Der Pflichtverteidiger ist kein Verteidiger nach sogenanntem Armenrecht, sondern ein Verteidiger, der notwendig ist, weil erhebliche Rechte des Beschuldigten auf dem Spiel stehen bzw. dieser in seiner Verteidigungsfähigkeit so beschränkt ist, dass es eines angemessenen Ausgleichs bedarf.
Typischerweise arbeitet ein Strafverteidiger auch zumindest ganz überwiegend im Strafrecht, was leider für viele Pflichtverteidiger nicht gilt; insbesondere nicht für diejenigen, die den Eindruck vermitteln, ihre Aufgabe um des Verdienstes willen zu tun, den Verdienst aber nicht zu verdienen.
Was bedeutet Pflichtverteidiger/ Pflichtverteidigung/ notwendige Verteidigung?
Warum brauche ich einen Pflichtverteidiger?
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