Was zeichnet eine gute Strafrechtskanzlei aus? Ein guter Anwalt für Strafrecht – die wesentlichen Kriterien

Nicht jeder Rechtsanwalt ist für jedes Rechtsgebiet gleichermaßen geeignet. Wenn Sie eine Frage zu einem bestimmten Rechtsgebiet haben, gehen Sie zu einem Anwalt, der hierfür spezialisiert ist. Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird und Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe, vielleicht sogar eine Maßregel droht, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht. Dies gilt auch, wenn Sie eine Strafanzeige er­ statten wollen oder Opfer einer Straftat geworden sind. Doch woran erkennt man eine gute Strafrechtskanzlei? Das mochte ich Ihnen nachfolgend erläutern.

Woran erkenne ich eine gute Anwaltskanzlei für Strafrecht?

Ob eine Anwaltskanzlei für Strafrecht für Sie und Ihre individuelle Situation die richti­ge Wahl ist, hängt von verschiedenen Umstanden ab. Ein Anwalt, der wirklich speziali­siert ist in diesem Rechtsgebiet, kann Ihnen optimal helfen. Die Spezialisierung geht in der Regel analog mit der entsprechenden Prozessordnung. Wird die Strafprozessord­nung beherrscht, ist man dort wie ein Fisch im Wasser, kennt man die Möglichkeiten und Fallstricke, können die entsprechenden Fälle effizient, gründlich, nachhaltig und erfolgreich bearbeitet werden.

Theoretisch kann jeder Rechtsanwalt jeden Fall bearbeiten. Aber eben nur in der Theo­rie. Für die Praxis gilt: Nur ein Fachanwalt für Strafrecht erbringt den nachgewiesenen Beleg, dass er bereits intensiv in diesem Rechtsgebiet gearbeitet hat, Fälle aus dem außergerichtlichen wie auch aus dem gerichtlichen Bereich eingehend kennt und sich wei­terhin entsprechend fortbildet. Ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht hat nicht nur Hunderte von Hauptverhandlungsterminen vor Gericht wahrgenommen, er hat auch fundierte Kenntnisse im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht, die er in einer Vielzahl von Fallen bereits konkret angewendet hat.

Einen guten Anwalt für Strafrecht zeichnet aus, dass er über den Tellerrand seines  Berufsfeldes schaut. Die allein fachlichen Kenntnisse reichen nicht aus.

 

Menschliche Quali­tät, Lebenserfahrung und eine sehr gute Allgemeinbildung, die es erlauben, die Dinge und Umstände jeweils zum Guten zu wenden und auch in ungewöhnlichen Konstella­tionen das bestmögliche Ergebnis zu sehen, den Weg dorthin zu kennen und konse­quent zu gehen, bürgen für Qualitat.

 

Ein guter Anwalt für Strafrecht weiß, worauf es ankommt, was machbar ist und wie es funktioniert.

 

Allein in Berlin gibt es Jahr für Jahr tausende strafrechtlicher Verfahren. Die Verfahrens­dauer ist dabei höchst unterschiedlich. Die Strafprozessordnung fordert dazu auf, mög­lichst zügig zu entscheiden. Auf der anderen Seite muss das Verfahren auch gründlich geführt werden. Die Strafjustizbehörden (Amtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte) haben aber nur geringe personelle und materielle Ressourcen, so dass ein Verfahren sich über einen langen Zeitraum hinziehen kann.

Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, warm dies für seinen Mandanten nützlich sein kann und wann nicht und wird seine Verteidigungsfähigkeit entsprechend ausrichten und entfalten.


Wenn es bereits vorangegangene Verurteilungen gab, kann es günstig sein, die Rechts­ kraft des neuen Verfahrens hinauszuzögern, damit die alten Eintrage zuvor bereits ge­löscht sind und nicht mehr zu Ihrem Nachteil verwertet werden dürfen. Denken Sie daran: Eine Verurteilung bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe bzw. 90 Tagessätzen Geldstrafe wird grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis eingetragen. 


Gibt es aber weitere Verurteilungen, ist regelmäßig der Eintrag in das Führungszeugnis auch bei kleineren Verfehlungen die zwingende Folge. Es gilt, in jeder Lage des Verfahrens nach Möglichkeit die Einstellung zu erzielen, jedenfalls Verfahrensteile zur Einstellung zu bringen und die rechtliche Bewertung herabzustufen. Der Versuch ist günstiger als die vollende­te Tat. Gleiches gilt für das Stufenverhältnisses von Beihilfe und Täterschaft, Grundtatbe­stand und Qualifikationstatbestand.


Wenn Sie einem Strafrechtsanwalt begegnen, wird Ihnen Ihre eigene Menschenkenntnis und Lebenserfahrung Auskunft geben, ob es sich um jemanden handelt, der aus langjähriger Erfahrung heraus genau weiß, was er tut und wie er dies zu Ihrem Besten um­ setzt- oder eben nicht. Es heißt aus gutem Grunde ‚Vor Gericht und auf hoher See‘ und dies bezeichnet die Unwägbarkeiten und vielfältigen Umstände, die wie Stürme auf dem Meer das Schiff kentern lassen können. 


Vertrauen Sie sich und Ihren Fall nieman­dem an, der selbst weder Expertise und Erfahrung noch menschliche Qualitat besitzt, sondern schauen Sie darauf, dass ein ausgewiesener Fachmann wie ein guter Freund auf Zeit als Lotse zur Verfugung steht.


Vorhandene öffentliche Bewertungen können ein Hinweis sein, wie bisherige Mandan­ten den Anwalt erlebt haben. Die beste Möglichkeit, zu entscheiden, ob eine Anwaltskanzlei im Strafrecht für Sie und Ihre Situation geeignet ist, ist die Überprüfung der wesentliche Umstände. Zum einen, ob es sich um einen Fachanwalt für Strafrecht handelt, mit langjähriger Erfahrung und profunder Sachkenntnis, zum anderen, ob dieser Mensch Ihnen grundsympathisch ist und Sie ihm vertrauen können.


Dies ist der Fall, wenn Sie zutreffend den Eindruck haben dürfen, er sagt immer die Wahrheit und handelt so, als wäre er selbst an Ihrer Stelle. Ein Mensch, der sich selbst mag und daher, genau aus diesem Grunde, auch Sie als Menschen annimmt, Sie als Menschen sieht und auch so verteidigt. Wie einen guten Freund auf Zeit.


Dies ist der Fall, wenn Sie zutreffend den Eindruck haben dürfen, er sagt immer die Wahrheit und handelt so, als wäre er selbst an Ihrer Stelle. Ein Mensch, der sich selbst mag und daher, genau aus diesem Grunde, auch Sie als Menschen annimmt, Sie als Menschen sieht und auch so verteidigt. Wie einen guten Freund auf Zeit.

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