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Was bedeutet Pflichtverteidiger/ Pflichtverteidigung/ notwendige Verteidigung?
Der Begriff Pflichtverteidiger bedeutet, dass in einem Strafverfahren etwa ganz erhebliche Rechtspositionen des Beschuldigten auf dem Spiel stehen bzw. der Beschuldigte nicht in der Lage ist, sich selbst ausreichend zu verteidigen, so dass der Beistand eines Rechtsanwalts als Verteidiger erforderlich erscheint.
Der Grund kann auch darin liegen, dass die Sach- bzw. Rechtslage schwierig ist, z. B. streitige Rechtsfragen erörtert werden müssen oder besondere Kenntnisse erforderlich erscheinen, um den Sachverhalt gedanklich zu durchdringen. In diesen Fällen sieht die Rechtsordnung vor, dass eine Verteidigung notwendig ist, ein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt.
Pflichtverteidigung bedeutet einerseits eine Pflicht für den bestellten Verteidiger zur Übernahme und Durchführung der Verteidigung; andererseits auch die Verpflichtung des Beschuldigten einen Verteidiger an seiner Seite zu haben. Der Beschuldigte kann sich dann nicht verteidigungslos stellen.
Es gibt zwar ein Wahlrecht des Beschuldigten, wer dieser Verteidiger sein soll – und dieses Auswahlrecht sollte unbedingt wahrgenommen werden !! – es gibt aber nicht die Möglichkeit für den Beschuldigten, das gegen ihn gerichtete Strafverfahren ohne einen Verteidiger durchzuführen.
Ein Richter wählt den Pflichtverteidiger aus, der diesen Richter kontrollieren soll, wenn das Auswahlrecht innerhalb der Frist nicht von dem Beschuldigten wahrgenommen wird. Strafverteidiger, die diesen Namen verdienen, weil sie verteidigen statt das Gegenteil zu tun, sehen oft Pflichtverteider von Richters Gnaden, die alles tun, nur nicht verteidigen.
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