Als Strafverteidiger und Pflichtverteidiger ist es meine Aufgabe, Sie im Ermittlungsverfahren und gegebenenfalls vor Gericht zu verteidigen, wenn Ihnen von Polizei und Staatsanwaltschaft eine Straftat zur Last gelegt wird. Ich bin Organ der Rechtspflege und zur Wahrheit verpflichtet. Gleichzeitig vertrete ich Ihre Interessen und unterliege einer Verschwiegenheitspflicht.
Was die Arbeit des Strafverteidigers so besonders macht und was Sie im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat erwarten können, möchte ich Ihnen im Folgenden darlegen:
Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung (sogenannte notwendige Verteidigung).
Werden Sie einer Straftat beschuldigt, dürfen Sie jederzeit einen Verteidiger hinzuziehen, der Sie rechtlich unterstützt (§ 137 Abs. 1 S. 1 StPO). Der von Ihnen hinzugezogene Verteidiger ist ein sogenannter Wahlverteidiger.
Wenn das Gesetz die Pflicht vorsieht, dass ein Strafverteidiger hinzuziehen ist, dann muss das zuständige Gericht Ihnen, sofern Sie keinen Wahlverteidiger haben, einen sogenannten Pflichtverteidiger bestellen.
Sie selbst haben hierfür eine Wahlrecht, das Sie unbedingt ausüben sollten, damit Ihnen kein allzu gerichtsnaher Pflichtverteidiger, ein Pflichtverteidiger des Gerichts, aufgenötigt wird.
Wie kann ich mir die Tätigkeit des Verteidigers gegen den Vorwurf einer Straftat vorstellen?
Die Staatsanwaltschaft und die Polizei, also die Strafverfolgungsbehörden, kennen sich mit den einschlägigen Gesetzen sehr gut aus. Ihnen selbst fehlt dieses Wissen. Es heißt zurecht: Wissen ist Macht.
Meine Aufgabe als Strafverteidiger ist es, dieses Machtungleichgewicht auszugleichen, indem ich Ihnen rechtlich – aber auch menschlich – zur Seite stehe, Sie über die Abläufe und Inhalte des Strafprozesses aufkläre und Ihnen helfe, die zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Mittel zu nutzen und geltend zu machen, um sich angemessen gegen den erhobenen Vorwurf verteidigen zu können.
So sorge ich etwa dafür, dass Sie sich nicht durch eine unglücklich gewählte Aussage vor Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht zusätzlich belasten. Ich beantrage vollständige Akteneinsicht, damit Informationsgleichstand erzielt und genau ersichtlich wird, was Polizei und Staatsanwaltschaft tatsächlich belegen und nachweisen können und was nicht.
Außerdem ergeben sich anhand der Akteneinsicht regelmäßig eine Vielzahl von Ansätzen, wie die Sache auch zu Ihren Gunsten gesehen werden kann und durch welchen Vortrag die Strafverfolgungsbehörden für eine Einstellung des Verfahrens oder eine Minderung der Rechtsfolge zu gewinnen sind.
Es ist nicht meine Aufgabe, Ihre etwaige Schuld zu beurteilen, sondern die Wahrung Ihrer Rechte vor Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht zu gewährleisten. Selbst wenn Sie eine Straftat begangen haben und ich davon durch Sie Kenntnis habe, darf ich vor Gericht auf Freispruch plädieren, wenn die Beweisaufnahme aus meiner Sicht im Ergebnis keine hinreichenden Beweise für Ihre Schuld erbracht hat.
Benötigen Sie einen Strafverteidiger und einen Anwalt für Strafrecht bzw. einen Fachanwalt für Strafrecht?
Als Berliner Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht, der langjährige Erfahrung besitzt und überall in Deutschland als Strafverteidiger und Pflichtverteidiger tätig ist, unterstütze ich Sie persönlich, wenn Sie mit dem Gesetz aneinandergeraten sind und schnelle Hilfe benötigen. Vereinbaren Sie gerne direkt einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei für Strafrecht und wir können gemeinsam eine Lösung für Ihr Problem finden.
