Website-Icon Anwaltskanzlei Schäfer – Fachanwälte für Strafrecht

Welchen Unterschied gibt es zwischen Pflichtverteidiger und Strafverteidiger?

Bei einem Streit mit dem Vermieter oder bei einem Vertragsproblem wenden Sie sich in der Regel an einen Anwalt für eines dieser Rechtsgebiete.

 

Wenn jedoch plötzlich die Polizei vor Ihrer Tür steht und Sie einer Straftat bezichtigt, ggf. mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss oder einem Haftbefehl, benötigen Sie dringend einen Anwalt für Strafrecht. Sofortiges Handeln ist angezeigt. Und wenn es zur Hauptverhandlung vor Gericht kommt, ist es der Strafverteidiger, der als Ihr Bei-stand an Ihrer Seite steht.

Welche Aufgabe konkret hat ein Strafverteidiger?

In der Regel ist ein ausgewiesener Strafverteidiger ein Rechtsanwalt, der sich besonders auf das Gebiet des Strafrechts spezialisiert hat und ausschließlich oder ganz überwiegend im Strafrecht tätig ist. Denn nur ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt kennt sich mit der Vielzahl der Vorschriften und den Einzelheiten des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung aus und kann Sie mit Nachdruck verteidigen, wenn Sie von Polizei und Staatsanwaltschaft einer Straftat beschuldigt wird.

Nicht jeder Rechtsanwalt ist ein Strafverteidiger. Jeder Strafverteidiger ist jedoch ein zugelassener Rechtsanwalt.

So, wie der Staatsanwalt die Strafverfolgung aufnimmt und die Anklagebehörde im Gerichtsaal vertritt, steht ein guter Strafverteidiger an Ihrer Seite, und Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Freiheit zu verteidigen. Der ausgewiesene Strafverteidiger berät Sie zu allen Aspekten des Vorgehens, wahrt Ihre Rechte gegenüber der Ermittlungsbehörde und vor Gericht und hilft, das Verfahren nach Möglichkeit einzustellen bzw. die Rechtsfolgen gering zu halten.

 

Ein versierter Strafverteidiger besitzt profunde Sachkenntnis und langjährige intensive Erfahrung auf seinem Gebiet. Er ist in der Lage, Fehlentscheidungen der Strafverfolgungsbehörde zu erkennen, anzufechten und Ihre Rechte zu wahren.

 

Der erfahrene Strafverteidiger sieht die Möglichkeiten und Chancen, aber auch die Risiken und Gefahren, ist stets an Ihrer Seite und sorgt für den bestmöglichen Ausgang, da-mit Sie mit dem Ergebnis leben können. Er erklärt Ihnen alles in einer Weise, die für Sie verständlich und nachvollziehbar ist.

 

Wenn Sie von der Berliner Polizei oder der Staatsanwaltschaft Berlin einer Straftat bezichtigt werden, wenden Sie sich unbedingt frühestmöglich an die Anwaltskanzlei Schäfer (Fachanwälte für Strafrecht). Wir, Rechtsanwalt Georg C. Schäfer und Rechtsanwältin Sarah Kroll, sind zugelassene Strafverteidiger, spezialisiert auf das Strafrecht, seit vielen Jahren auch Fachanwälte für Strafrecht, stehen Ihnen rechtlich bei und unterstützen Sie in Ihrem Fall von Beginn an bis zu einem guten Ende.

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